Hallo,
A ist Eigentümer von einem Auto, einer Garage und einem Carport. Nun möchte A noch ein weiteres Carport bauen, welches als "Schuppen" für allg. Gerät (Rasenmäher etc.) genutzt wird. Alle Carports stehen an Grundstückgrenzen. Die 9m Regel würde nicht überschritten werden, die 2,75m Höhe auch nicht, da die Carports an unterschiedlichen Grundstücksgrenzen stehen. Wiederum meint A es wäre wohl nur erlaubt soviele Carports zu bauen wie Bedarf da ist, sprich pro Auto eins. Wer weiß was wirklich gilt ?
Carport, wieviel, welche Abstände
Moderator: Klaus
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Die Hecke muss weg !
Welche Regeln gelten denn unter Nachbarn für grenznahe Hecken und Bäume? Das Amtsgericht in München hat einen Grundstückseigentümer verurteilt, seine grenznahen Kirschlorbeerhecken jeweils so zurückzuschneiden, dass sie eine Höhe von zwei Meter nicht mehr ü.....
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Dann wird der Nachbar wohl ein Hochhaus bauen das er dann Carport nennt ?Nun möchte A noch ein weiteres Carport bauen, welches als "Schuppen" für allg. Gerät (Rasenmäher etc.) genutzt wird.
Ob auch für das 100 und 101 Carport von der Gemeinde noch auf eine Baugenemigung verzichtet wird muss man die Fragen. Solange man die "9Meter" nicht überschritten werden wird das wohl kein Problem sein. Jedoch zählt man dann die Garagen und Carports zusammen.
Klaus
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