Zufahrt über öffentliche Parkplätze
Moderator: Klaus
Zufahrt über öffentliche Parkplätze
Liebe Forumsgemeinde,
mal angenommen es gäbe ein Neubaugebiet in BaWü, bei dem erst die Straßen in Form einer verkehrsberuhigte Zone gebaut wurden. Da in derartigen Zonen das Parken grundsätzlich nur in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt ist, würde man jedes Grundstück vorsorglich mit einer Zufahrt versehen, die durch eine andere Pflasterung klar von den Parkflächen an der Straßenfront des Grundstücks unterschieden werden kann.
Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, seine Garage und die Stellplätze auf eigenem Grund so anzuordnen, das eine Zufahrt nur über die ausgewiesenen öffentlichen Parkplätze möglich ist. Als netten Nebeneffekt hätte man dann die eigentlich öffentlichen Parkplätze zusätzlich exklusiv für sich reserviert, weil man ja sonst zugeparkt werden würde.
Wenn dann noch eine allgemein knappe Verfügbarkeit an öffentlichen Parkplätzen vorliegen sollte, wäre das eine Steilvorlage für heftige Streitereien.
Wie ist denn da die formelle Rechtslage?
(Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten wären rein zufällig und sind natürlich nicht beabsichtigt)
Viele Grüße
HarryD
mal angenommen es gäbe ein Neubaugebiet in BaWü, bei dem erst die Straßen in Form einer verkehrsberuhigte Zone gebaut wurden. Da in derartigen Zonen das Parken grundsätzlich nur in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt ist, würde man jedes Grundstück vorsorglich mit einer Zufahrt versehen, die durch eine andere Pflasterung klar von den Parkflächen an der Straßenfront des Grundstücks unterschieden werden kann.
Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, seine Garage und die Stellplätze auf eigenem Grund so anzuordnen, das eine Zufahrt nur über die ausgewiesenen öffentlichen Parkplätze möglich ist. Als netten Nebeneffekt hätte man dann die eigentlich öffentlichen Parkplätze zusätzlich exklusiv für sich reserviert, weil man ja sonst zugeparkt werden würde.
Wenn dann noch eine allgemein knappe Verfügbarkeit an öffentlichen Parkplätzen vorliegen sollte, wäre das eine Steilvorlage für heftige Streitereien.
Wie ist denn da die formelle Rechtslage?
(Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten wären rein zufällig und sind natürlich nicht beabsichtigt)
Viele Grüße
HarryD
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Re: Zufahrt über öffentliche Parkplätze
Wenn der Bebauungsplan nicht vorgibt kannst du eine EInfahrt neben die nächste bauen. Jedoch macht er das meist, darum haben die auch die EInfahrten auf dem Gehweg verlängert und Platz gelassen.
Gerne wird die Gemeinde aber deine vorgesehene EInfahrt durch deine genutzte EInfahrt ersetzen und dir die Kosten in Rechnung stellen.
Die Rechtslage müsste man im Bebauungsplan ansehen
Es gibt viele Grundstücke mit mehr als einer EInfahrt. Manche sind sogar von zwei Straßen erschlossen, was außerhalb BW teuer werden kann
Gerne wird die Gemeinde aber deine vorgesehene EInfahrt durch deine genutzte EInfahrt ersetzen und dir die Kosten in Rechnung stellen.
Die Rechtslage müsste man im Bebauungsplan ansehen
Es gibt viele Grundstücke mit mehr als einer EInfahrt. Manche sind sogar von zwei Straßen erschlossen, was außerhalb BW teuer werden kann
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Zufahrt über öffentliche Parkplätze
Hallo Klaus,
Danke für die Antwort, ist aber noch nicht ganz klar.
Es gibt keinen Gehweg, da verkehrsberuhigte Zone.
Auf der einen Straßenseite gibt es nur einen schmalen (50 cm) gepflasterten Bereich mit Wasserrinne zu den Gullys. Auf der anderen Staßenseite gibt es im Wechsel öffentliche Parkplätze längs der Straße mit Gittersteinen gepflastert, Baumscheiben und andersfarbig gepflasterte Bereiche in ca. 3 m Breite und Tiefe wie die Parkfläche, so ca. 180 cm.
Das dürften dann die im Bebauungsplan vorgesehenen Zufahrten sein.
Ich würde mich nicht trauen, so wie oben beschrieben zu bauen ....
Bei der Planung des Neubaugebiets wurden ja wohl die Anzahl der öffentlichen Parkplätze nach gewissen Kriterien geplant, genehmig und gebaut. Über die Erschließungskosten wurde das dann von allen Anliegern bezahlt.
Kann das im Extremfall bedeuten, dass jeder auf dem öffentlichen Parkplatz stehen darf, auch wenn die Garage dann dahinter blockiert ist?
Viele Grüße HarryD
Danke für die Antwort, ist aber noch nicht ganz klar.
Es gibt keinen Gehweg, da verkehrsberuhigte Zone.
Auf der einen Straßenseite gibt es nur einen schmalen (50 cm) gepflasterten Bereich mit Wasserrinne zu den Gullys. Auf der anderen Staßenseite gibt es im Wechsel öffentliche Parkplätze längs der Straße mit Gittersteinen gepflastert, Baumscheiben und andersfarbig gepflasterte Bereiche in ca. 3 m Breite und Tiefe wie die Parkfläche, so ca. 180 cm.
Das dürften dann die im Bebauungsplan vorgesehenen Zufahrten sein.
Ich würde mich nicht trauen, so wie oben beschrieben zu bauen ....
Bei der Planung des Neubaugebiets wurden ja wohl die Anzahl der öffentlichen Parkplätze nach gewissen Kriterien geplant, genehmig und gebaut. Über die Erschließungskosten wurde das dann von allen Anliegern bezahlt.
Kann das im Extremfall bedeuten, dass jeder auf dem öffentlichen Parkplatz stehen darf, auch wenn die Garage dann dahinter blockiert ist?
Viele Grüße HarryD
Re: Zufahrt über öffentliche Parkplätze
Nein, nur das das Bauamt die Zufahrt verbietetKann das im Extremfall bedeuten, dass jeder auf dem öffentlichen Parkplatz stehen darf, auch wenn die Garage dann dahinter blockiert ist?
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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