Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?
Moderator: Klaus
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- Registriert: 26.01.2020, 11:10
Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?
A hat ein 140 Jahre altes Doppelhaus. A Nachbarn B, wollen nun ihre Hälfte des Vorderhauses umbauen, aufstocken. A will aber seine Hälfte nicht umbauen, da der Platz bei A absolut ausreicht.
Muss A dem Umbau zustimmen?
Muss A einen Bauantrag stellen
Was ist wenn es durch den Umbau am Dach zu Undichtigkeit kommt? Muss A dann die Folgekosten tragen?
Wo findet A dazu rechtliche verbindliche Grundlagen?
Das wäre echt klasse hierzu etwas zu erfahren.
Danke im Voraus.
A
Muss A dem Umbau zustimmen?
Muss A einen Bauantrag stellen
Was ist wenn es durch den Umbau am Dach zu Undichtigkeit kommt? Muss A dann die Folgekosten tragen?
Wo findet A dazu rechtliche verbindliche Grundlagen?
Das wäre echt klasse hierzu etwas zu erfahren.
Danke im Voraus.
A
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Der will ja nur spielen !
Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....
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Re: Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?
Erst mal unsere Regeln lesen !!
Dann musst du erklären was ein Doppelhaus sein soll. Zwei Häuser aneinander auf zwei Grundstücken. Ein gemeinsames Bauwert als WEG oder was auch immer. Generell muss niemand "zustimmen". Die Frage ist eher ob man was zu sagen hat.
Bei zwei eigenständigen Häusern kann es kaum zu "Undichtigkeiten" kommen. Und wenn doch haftet der Verursacher.
Man kann sich die "Zustimmung" aber auch abkaufen lassen, falls man was verhindern kann. Ich würde mal den Bauantrag anwarten. Denn bis dahin ist das nur "Geschätz". So einfach kann man alte Häuser nicht "aufstocken".
Dann musst du erklären was ein Doppelhaus sein soll. Zwei Häuser aneinander auf zwei Grundstücken. Ein gemeinsames Bauwert als WEG oder was auch immer. Generell muss niemand "zustimmen". Die Frage ist eher ob man was zu sagen hat.
Bei zwei eigenständigen Häusern kann es kaum zu "Undichtigkeiten" kommen. Und wenn doch haftet der Verursacher.
Man kann sich die "Zustimmung" aber auch abkaufen lassen, falls man was verhindern kann. Ich würde mal den Bauantrag anwarten. Denn bis dahin ist das nur "Geschätz". So einfach kann man alte Häuser nicht "aufstocken".
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Muss ich dem Umbau der Doppelhaushälfte zustimmen?
Wenn B umbauen oder aufstocken will muss A dem nicht zustimmen, wenn er nicht will
B muss sich eine Baugenehmigung holen, dabei wird geklärt, ob und wie das überhaupt möglich ist
A kann zum Bauamt gehen und sich erkundigen, ob und was möglich ist und was nicht
Gruß Ralf
B muss sich eine Baugenehmigung holen, dabei wird geklärt, ob und wie das überhaupt möglich ist
A kann zum Bauamt gehen und sich erkundigen, ob und was möglich ist und was nicht
Gruß Ralf
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