Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

Antworten
BONZOL
Beiträge: 2
Registriert: 12.03.2008, 15:53

Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?

Beitrag von BONZOL » 12.03.2008, 16:04

Hallo Allerseits,

folgende Problemstellung:

A hat vor kurzem an der gemeinsamen Grundstücksgrenze von A+B, einen Friesenwall errichtet und dort drauf 2m hohe Kiefern gepflanzt. Nun kann B nicht mehr auf das Watt schauen.

Nach dem Nachbarrechtsgesetz Schleswig Holstein heisst es:

Bei Anpflanzungen von über 1,20 m Höhe muss mit jedem Teil ein Grenzabstand eingehalten werden, der mindestens einem Drittel seiner Höhe über dem Erdboden entspricht. Vgl. § 37 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein.
Die Spitze eines 6 m hohen Baums muss einen Grenzabstand von 2 m einhalten; ein Zweig in Höhe von0,90 m darf nicht näher als 0,30 m an die Grenze heranwachsen

Friesenwall = 70 cm hoch


Nun stehen die Bäume auf dem frisch errichteten Friesenwall (sprich 2,70m hoch?), welcher Erdboden zählt denn nun? Das kann ja nicht sinnvoll sein, wenn A seinen Boden beliebig erhöht und dort dann Bäume pflanzt?!??

Vielen Dank im Voraus!!
Zuletzt geändert von BONZOL am 12.03.2008, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.



Artikel lesen
3 Jahre Haft im Nachbarschaftsstreit

Feuerwehr

Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. "Es wäre besser gewesen wenn die beiden nie aufeinander getroffen wären", sagte der Richter. Bei den ständigen Begegnungen der Nachb.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 12.03.2008, 17:33

Es zählt das vorhandene Bodenniveo, sonst wäre das Gesetz ja sinnlos wenn jeder so die Pflanzhöhen überbrücken könnte.

Klaus

BONZOL
Beiträge: 2
Registriert: 12.03.2008, 15:53

Beitrag von BONZOL » 12.03.2008, 17:49

Vielen Dank :)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 41 Gäste