Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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BONZOL
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Bäume auf Friesenwall - zulässige Höhe?

Beitrag von BONZOL » 12.03.2008, 16:04

Hallo Allerseits,

folgende Problemstellung:

A hat vor kurzem an der gemeinsamen Grundstücksgrenze von A+B, einen Friesenwall errichtet und dort drauf 2m hohe Kiefern gepflanzt. Nun kann B nicht mehr auf das Watt schauen.

Nach dem Nachbarrechtsgesetz Schleswig Holstein heisst es:

Bei Anpflanzungen von über 1,20 m Höhe muss mit jedem Teil ein Grenzabstand eingehalten werden, der mindestens einem Drittel seiner Höhe über dem Erdboden entspricht. Vgl. § 37 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein.
Die Spitze eines 6 m hohen Baums muss einen Grenzabstand von 2 m einhalten; ein Zweig in Höhe von0,90 m darf nicht näher als 0,30 m an die Grenze heranwachsen

Friesenwall = 70 cm hoch


Nun stehen die Bäume auf dem frisch errichteten Friesenwall (sprich 2,70m hoch?), welcher Erdboden zählt denn nun? Das kann ja nicht sinnvoll sein, wenn A seinen Boden beliebig erhöht und dort dann Bäume pflanzt?!??

Vielen Dank im Voraus!!
Zuletzt geändert von BONZOL am 12.03.2008, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.



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Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.

Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.03.2008, 17:33

Es zählt das vorhandene Bodenniveo, sonst wäre das Gesetz ja sinnlos wenn jeder so die Pflanzhöhen überbrücken könnte.

Klaus

BONZOL
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Beitrag von BONZOL » 12.03.2008, 17:49

Vielen Dank :)

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