Sichtschutzzaun als Grenzzaun bei Pachtgrundstücken

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Zora
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Sichtschutzzaun als Grenzzaun bei Pachtgrundstücken

Beitrag von Zora » 12.03.2008, 19:37

A und B sind jeweils Pächter eines Gartens beim gleichen Verpächter C, dem Grundstücksbesitzer. A und B sind seit einiger Zeit zerstritten, wobei B der Verursacher des Unfriedens ist. Die (kleinen) Gartengrundstücke waren 15 Jahre lang durch einen ca. 1,20 m hohen Drahtzaun getrennt. Nun hat B neben dem vorhandenen Zaun eine 5 m lange und über 1,90 m hohe, aus Holz geflochtene Sichtblende angebracht und diesen zusätzlich durch Folie völlig blickdicht gemacht. Darf B das ohne Erlaubnis von C und ohne Absprache mit A?



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.03.2008, 19:53

Nur der Grundstückseigentümer hat was zu wollen.

Man könnte die Miete mindern weil ja die Nutzung beeinträchtigt wird. Jedoch wird der Inhaber wohl beide Pächter dann rauschmeissen und einen Parkplatz draus machen. Das lohnt sich mehr :-)

Ich wäre froh wenn ich den "Verursacher des Unfriedens " nicht mehr sehen müsste.

Klaus

Bei einem Nachbarschaftsstreit gibts immer zwei Id.....

Zora
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Beitrag von Zora » 12.03.2008, 20:02

Hallo Klaus,

C möchte nur B kündigen, mit A gibt es keinerlei Probleme und ein Parkplatz ist auch nicht geplant :wink:. (Und A ist auch in gewisser Hinsicht froh über den Sichtschutz, aber nicht über den Schatten, der jetzt auf dem Staudenbeet liegt.)
Ich schließe aus deiner Antwort, dass B in jedem Fall C hätte um Erlaubnis bitten müsste, C also von B verlangen kann, dass er den Zaun wieder abbaut.

Viele Grüße und danke, Zora.
Bei einem Nachbarschaftsstreit gibts immer zwei Id.....
Das dachte ich bisher auch immer, es stimmt aber definitiv nicht.

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