Masterrechnung????

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Dulli06
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Masterrechnung????

Beitrag von Dulli06 » 23.04.2008, 09:26

Hallo liebes Forum.

Ich habe da mal wieder eine Frage:
Was ist eine Masterrechnung? A war heute auf dem Bauamt und dort sagte man ihm, es müsse noch ein "Masterrechnung"? durchgeführt werden, ob nicht zu viel Wohnraum auf dem Grundstück geschaffen worden ist ??
Oder hat A da irgendetwas falsch verstanden?
Gibt es ein Gesetz, und wenn, wo, das besagt, dass nur x% eines Grundstückes als Wohnraum verbaut werden darf?

Schon mal Danke vorab.

Dulli06



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.04.2008, 10:02

In Deutschland wird man das wohl kaum "Masterrechnung" genannt.

Aber egal im Bebauungplan gibt genaue Vorgaben, meist dürfen nur X% des Grundstücks bebaut werden. Es gibt dann wohl auch eine Anteil von X% der Wohnraus sein darf.

Das Bauamt will jetzt wohl genau vorgerecht haben was was ist.

Soweit mir bekannt zählen Treppenhäuser und Räume unter Schrägen weniger als Vollgeschosse. Daher bauen die Büro-Haus-Bauer so groooße Treppenhäuser. Und in 10 Jahren werden die dann mit Hinweis auf wichtige Arbeitsplätze auch ausgebaut.

Im privaten kann man ja notfalls eine Schräge einbauen (Rigibs) und schon ist der Raum kleiner.

Klaus

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