Gerüstaufbau im gepachteten Garten ohne zu fragen !!!

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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trenkama
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Gerüstaufbau im gepachteten Garten ohne zu fragen !!!

Beitrag von trenkama » 03.06.2008, 23:03

Hallo zusammen,

A hatte mich heute (03.06.2008) ganz aufgeregt angerufen und meinte, dass der Nachbar B welcher neben seinen Gemüsegarten wohnt, ohne Ihn zu fragen ein Gerüst an die Hauswand für Anstreicharbeiten aufgebaut hätte. Dabei sind einige Gemüsepflanzen zertrammpelt worden.

Es handelt sich um einen angepachteten Garten.

Das Problem ist eigentlich das, dass der Nachbar B sich wegen alles und jedem aufregt und beschwert (Grillabend im Garten, umgraben der Beete Samstags um 16:00 Uhr, um nur eine paar Bespiele zu nennen).


Meine Fragen an Euch, liebe Forum-User:

Darf A als Pächter dem Nachbarn und den Bauarbeitern den Zutritt zu dem Garten verbieten?
Kann A das Gerüst einfach abbauen und es in seine Einfahrt legen?
Ist es Hausfriedensbruch, wenn der Nachbar ohne zu fragen einfach den umzäunten (aber nicht verschlossenden) Garten betritt und ein Gerüst aufbaut oder aufbauen lässt?


Vielen Dank für Eure helfenden und schnellen Antworten.

Liebe Grüße
Euer Matthias.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.06.2008, 09:49

Regeln und Anleitungen beachten !

der nachbar hat ein Hammer und Leiterrecht und kann nach rechtzeitiger Ankündigung sein Gerüst auf Nachbars Grundstück aufbauen. Dies haben die Grundstücksbesitzer zu vereinbaren. Als Pächter hat man einen Anspruch auf Minderung in dieser Zeit.

Jeden Schaden hat der Schädiger zu zahlen, in dem Fall haftet der Bauherr für seine Vasallen.

Selbstjustiz ist in Deutschland verboten. Man könnte das Gerüst wieder loswerden wenn man das Grundstück selber brauchen würde um zum Beispiel noch sein Auto rauszufahren.

Das der Nachbar ein .... ist spielt keine Rolle.

Klaus

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