Streit wegen Bäumen der nachbarn!

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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strubel
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Streit wegen Bäumen der nachbarn!

Beitrag von strubel » 23.10.2008, 12:14

Familie A hat ein haus gekauft vor ein paar Jahren daß direkt an den Garten von Familie B grenzt, so dass die hintere hauswand der Familie A schon mehr in deren garten steht, da Familie A außer dem haus keinen Grund besitzt.
Nun sind die Sträucher und Bäume der Familie B, teilweise so hoch, daß sie mindestens 6 m hoch sind vom boden nicht zuzuschneiden zumindestens einige.
Auf Bitten der Familie A hat Familie B jemanden beauftragt der die Bäume fällt oder zuschneidet. Es wurde gemacht aber nur teilweise weil Familie B gerne möchte daß niemand in ihren Garten sieht. Familie A hat aber ein neues Dach und bekommt dadurch teilweise Probleme duch aufliegende Äste oder Laub daß die Dachrinne verstopft.Einsehen ist bei Familie B nicht zu ersehen wegen oben genanntem Grund.
Es ist aber immer noch so daß viele Bäume im Garten sind deren Äste zu nah ans Haus von A hängen.
Es sind auch Koniferen und tannen hinter dem haus direkt an A gepflanzt worden.
Nun die Frage: Wie weit müssen Bäume und Sträucher gekürzt werden oder dürfen ans Haus von A grenzen.
Reden hat A schon probiert aber es hilft ncihts. Wie kann A vorgehen um zu ihrem Recht zu kommen?
Ein neues Fenster hat A auch eingebaut mit Gitter davor da B einen Schäferhund haben der sonst ans Fenster kommt.
Dieses Fenster so A wird auch schon wieder von ästen verdeckt. Es handelt sich um ein Fenster im haus daß nur zur Helligkeit dient wurde die Treppe hoch eingebaut wird also nciht zum Raussehen benutzt.
Wie sieht die Rechtslage aus.



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Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits

Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.

Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....

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goerdi
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Beitrag von goerdi » 23.10.2008, 12:25

werde mal etwas deutlicher... mit "nah ans Haus" ist es hier nicht getan... wenn das Haus auf/an der grenze steht muss man afaik den laubfall hinnehmen. überhängende (ueber die grenze) kann man kürzen lassen bzw. hat anspruch darauf.

gruss goerdi

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.10.2008, 13:41

Es gibt Abstande die man einhalten muss wenn man Bäume pflanzt. Es gibt Max. Heckenhöhen bei denen man schneiden muss.
Alles im Nachbarrecht des Bundeslands zu lesen.
Ein neues Fenster hat A auch eingebaut
Aber nicht in eine Wand die man als Grenzwand bezeichnen kann. Denn dazu brauch man eine Genemigung die man kaum bekommt.

Man kann nicht auf die Grenze bauen und dann fordern das der Nachbar noch ne Aussicht liefert

Klaus

strubel
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Beitrag von strubel » 23.10.2008, 17:56

Bei dem Fenster das A eingebaut hat, handelt es sich um ein Fenster daß asugewechselt wurde weil das alte undicht war, es wurde auch nicht wegen der Aussicht gemacht sondern um die Treppe heller zu machen die ihm Haus hochgeht.A fordert auch keine Sicht auf das grundstück von B, daß ist A völlig egal, es geht nur darum daß ein neues Fenster nicht gleich wieder durch Hecken oder äste beschädigt wird.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.10.2008, 18:05

In Grenzwändern bekam man auch früher keine Genemigung für Fenster. Also erst mal klären ob das Fenster genemigt ist.
Der Nachbar könnte evtl. auch ne Mauer vor das Fenster machen.

Und Natur ist zwar kräftig aber keine Baum oder Strauch zerstört ein Fenster.

Klaus

strubel
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Beitrag von strubel » 24.10.2008, 05:25

Das Haus von A stand schon als sie es kauften. So war es denn auch daß es direkt an B grenzt. Das Fenster dient A eher um die Treppe heller zu machen.Was baer keinen Sinn ergibt wenn es wegen direkt davor gebauten Sträuchern verdeckt wird.
Zudem geht es A darum, daß so viele Bäume und Sträucher vorhanden sein können wie B es will. Aber eben nur wie vom Gesetz vorgeschrieben.Und nicht einfach direkt an das haus von A pflanzen.Da muße es doch gesetze und Vorschriften geben, da A auf dem Land wohnt ist dies nicht so einfach zu erfragen.Deshalb der Aufruf hier. Jeder ob A oder b muß sich doch an gesetzliche Vorgaben halten,oder?

Dulli06
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Beitrag von Dulli06 » 24.10.2008, 06:59

wie weit stehen die Außenwände denn voneinander weg?
Hat der Nachbar auch ein Fenster in der angrenzenden Wand?

Gruß
Dulli06

Klaus
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Beitrag von Klaus » 24.10.2008, 09:17

Also vor einer Wand muss ich beim Pflanzen gar keinen Abstand einhalten.
Das das Haus so gekauft wurde spielt keine Rolle. Eine fehlende Baugenemigung wird an den Käufer weitervererbt.

Ich würde mich also erst man erkundigen ob das Fenster genemigt ist, oder ob die fehlende Genemigung verjährt ist (30 Jahre).

Aber auch dann ist es einfach frech zu erwarten das der Nachbar auf seinem Grundstück Platz lassen muss. Wenn Licht fehlt wurde ich mir eine Energiesparlampe kaufen und anschalten

Klaus

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