Rotbuche nimmt mir die Sonne

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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detben
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Rotbuche nimmt mir die Sonne

Beitrag von detben » 20.04.2009, 18:29

Familie B hat in einer Reihenhaussiedlung - vor ca 10 Jahren - eine Rotbuche unmittelbar an dem Grundstück von Familie A geflanzt. A hat nicht gewusst wie groß eine Rotbuche werden kann und nun hat A ein Problem.
Seit ca. 3 Jahren wird Familie B von Familie A gebeten die Rotbuche im Frühjahr und im Herbst zu beschneiden. Was allerdings erst einmal geschehen ist. Mal wurde es „vergessen“, mal war man krank, mal brütete eine Meise.
Nun ist die Rotbuche so groß geworden, das Familie A Nachmittags nur noch im Schatten liegt.
Familie B hat jetzt zugesagt im Herbst den Baum zu beschneiden, was A alllerdings zu spät ist, da A nicht jeden Nachmittag im Schatten liegen möchte.

Meine Fragen:
Wie kann Familie B von Familie A dazu gebracht werden die Rotbuche sofort zu stutzen?
Kann Familie A verlangen, das der Baum soweit gestutzt wird, das A nicht im Schatten liegen muss?
Hat Familie A nach 10 Jahren noch das Recht das die Rotbuche von Familie B entfernt werden muss?
Kann Familie A die Äste die über dessen Grundstück ragen einfach entfernen?

Bisher ist das Verhältnis zwischen den Familien A und B noch in Ordnung, allerdings möchrte Familie A jetzt doch etwas unternehmen.

Freue mich auf Eure Antworten
Zuletzt geändert von detben am 21.04.2009, 08:26, insgesamt 1-mal geändert.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.04.2009, 08:35

Die Rotbuche kann bis zu 30 Meter hoch werden, im dichten Wald auch bis 45 Meter. Der Stammdurchmesser kann im Freistand bis 2 Meter betragen. Sie kann bis zu 300 Jahre alt werden
(Wikipedia)
Wie kann Familie B von Familie A dazu gebracht werden die Rotbuche sofort zu stutzen?
Nein
Kann Familie A verlangen, das der Baum soweit gestutzt wird, das A nicht im Schatten liegen muss?
Nein
Hat Familie A nach 10 Jahren noch das Recht das die Rotbuche von Familie B entfernt werden muss?
Nein
Kann Familie A die Äste die über dessen Grundstück ragen einfach entfernen?
Nein


Also der Nachbar hat nach 10 Jahren gar nichts mehr zu wollen, tun oder verlangen. Da es ein Baum und keine Hecke ist gibt auch keinen Rückschnitt.

Ich würde dem Nachbarn 1000 Euro anbieten und die Kosten des Fällens übernehmen. Gier siegt oft.

K.

detben
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Beitrag von detben » 21.04.2009, 14:18

danke Klaus,

auch wenn 4 x Nein noch nicht einmal ein Ja ergibt. :lol:
Werde das Gespräch suchen und hoffen das B einsichtig ist.

Ich hoffe nicht das es soweit kommt das die Gier erweckt werden muss.

detben

goerdi
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Beitrag von goerdi » 21.04.2009, 14:45

was heiss t eigentlich unmittelbar ? steht ein Teil des Stamms auf der Grenze ?
Wenn nicht => da gibts noch andere Moeglichkeiten den baum zu killen => Streusalz bzw. Salzwasser ..

gruss goerdi

detben
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Beitrag von detben » 21.04.2009, 15:28

der Stamm ist ca. 30 cm. von der Grenze entfernt.

Nur hat A nichts gesagt als der Baum gepflanzt wurde, weil A auch keine Ahnung hatte das ein Baum so groß werden kann und das bei einer Grundstücksgröße von ca. 10 x 5,50 Meter.
Zuletzt geändert von detben am 21.04.2009, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.

goerdi
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Beitrag von goerdi » 21.04.2009, 15:35

im Winter unterm Schnee das ein oder andere Kilo Salz verabreichen und sommers immer schoen damit giessen....

gruss gerd

Carpinus betulus
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Beitrag von Carpinus betulus » 13.06.2009, 13:07

BGB § 910: Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.


Ergänzend hierzu das evtl. in dem betreffenden Bundesland geltende Nachbarrechtsgesetz. Im Niedersächsischem z. B. gibt es Verjährungsfristen, die ab dem Zeitpunkt starten, an dem der Baum so hoch geworden ist, dass er gegen die Abstandsregel verstößt: http://www.cuxhaven.de/tips_fuer_nachbarn.pdf

Viele Grüße
Carpinus betulus

Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.06.2009, 13:18

die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen
Die Hürde ist aber sehr hoch. Also wird das nur was wenn der Apfelbaum durch den Carport wächst.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Carpinus betulus
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Beitrag von Carpinus betulus » 13.06.2009, 13:20

Die Hürde ist aber sehr hoch. Also wird das nur was wenn der Apfelbaum durch den Carport wächst.
Bist Du Dir da sicher? Die Sonne auf dem eigenen Grundstück nicht genießen zu können, empfinde ich auch als Beeinträchtigung.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.06.2009, 13:22

Das wäre aber die Benutzung des Sonne beeinträchtigen, nicht des Grundstücks.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Carpinus betulus
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Beitrag von Carpinus betulus » 13.06.2009, 13:28

Dann braucht sich Nachbar A ja lediglich darauf zu berufen, dass seine Pflanzen durch den zu hohen Baum beschattet werden, ergo die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigt ist.
Das wäre aber die Benutzung des Sonne beeinträchtigen, nicht des Grundstücks.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auch das Sonnen bzw. ein sonniges Zuhause zu haben, zur Nutzung eines Grundstücks gehört. Wer will schon in einer dunklen Butze wohnen?

goerdi
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Beitrag von goerdi » 13.06.2009, 17:05

oder man will genau da ein leitung im boden verlegen wo die wurzeln sind..

gruss g

Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.06.2009, 17:20

Die Pflanzen müssten durch den überhängenden Ast beschattet werden, und bei der Leitung kann man drunter oder drüber.
Es gibt genug Urteile die sagen was angemessen ist. Die meisten sprechen von Ästern unter 2 Meter Höhe und Wurzeln die den Baum nicht beschädigen.

Wegen des Sonnenscheins sollte man erst man nach oben sehen. Je nach Stand wirft der Baum im Sommer keinen Schatten oder nur kurz, wäre doof wenn das erst der Nachbar vor Gericht bemerkt.

Sonst bleibt nur kein Haus zu kaufen das im Wald steht oder dem Baum den Boden zu versauen das er eingeht. (Schadenersatz bei einem Baum kann aber teuer werden)

Klaus
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andy
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Beitrag von andy » 16.06.2009, 08:11

Nachführbaren Spiegel aufstellen ... :-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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