Zaunbau - Betreten des Nachbargrundstückes
Moderator: Klaus
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Zaunbau - Betreten des Nachbargrundstückes
A möchte einen Zaun auf seinem Grundstück an der Grenze zu B bauen. Anzeige nach NNachbG §37 ist erfolgt. Darf A während der Errichtung des Zaunes das Grundstück von A (schonend) betreten? Gilt hier das Hammerschlagrecht?
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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen
In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.
Als nun der Sohn des Hinterlegers.....
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Ich glaube, du hast dich verschrieben. Wie ich das verstehe, möchte A das Grundstück von B betreten. Das is nur dann möglich, wenn B nichts dagegen hat, den Zaun an der Grenze kannst du errichten, aber von deiner Grundstücksseite aus. Ohne Einverständnis von B ist das Betreten seines Grundstücks Hausfriedensbruch.
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