Zaunbau - Betreten des Nachbargrundstückes
Moderator: Klaus
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Zaunbau - Betreten des Nachbargrundstückes
A möchte einen Zaun auf seinem Grundstück an der Grenze zu B bauen. Anzeige nach NNachbG §37 ist erfolgt. Darf A während der Errichtung des Zaunes das Grundstück von A (schonend) betreten? Gilt hier das Hammerschlagrecht?
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Ich glaube, du hast dich verschrieben. Wie ich das verstehe, möchte A das Grundstück von B betreten. Das is nur dann möglich, wenn B nichts dagegen hat, den Zaun an der Grenze kannst du errichten, aber von deiner Grundstücksseite aus. Ohne Einverständnis von B ist das Betreten seines Grundstücks Hausfriedensbruch.
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