Mauer soll weg - was ist mit dem Hund?

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dervonnebenan
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Mauer soll weg - was ist mit dem Hund?

Beitrag von dervonnebenan » 13.06.2009, 06:39

A will eine Mauer zu B entfernen um dort einen Maschendrahtzaun zu errichten. Die Mauer gehört A. B ist Mieter von C und hat einen Hund. Wenn A die Mauer entfernt kann der Hund von B nicht mehr unbeaufsichtigt im Garten sein, da er jetzt über die Grenze zu A entwischen könnte.

Frage: Muss B seinen Hund einsperren während A die Mauer abreisst und einen Zaun errichtet? Wie lange hat A Zeit um die Massnahme durchzuführen? :wink:



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.06.2009, 08:12

Also C geht das alles kaum was an und C muss sein Hund so halten das er keinen anfällt oder beisst. Ob er das mit Nachbars Mauer macht, seinen eigenen Zaun, ner Leine oder in dem er in in dem Kohlenkeller sperrt ist Sache von C.

A kann mit seiner Grenzeinrichtung machen was er will. besteht eine Einfiedungspflicht so muss er nach diesen Einfrieden. Kommt aufs Bundesland an.
Besteht eine Einfriedungspflicht muss er einen Zaun ziehen, in angemesserner Zeit. Der kann aber auch 50cm hoch sein. Oder Maschen haben durch die ein Hund passt.

Es ist C Aufgabe sich um den Hund zu kümmern

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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