Nachbar verweigert Unterschrift
Moderator: Klaus
Nachbar verweigert Unterschrift
Nachbar A möchte eine Carport im seinem Garten errichten. Nachbar B verweigert nun die Unterschrift auf dem Bauplan bzw. in den Baumappen. Das Carport (soll als Schuppen für Traktor, Fahrräder usw. genutzt werden) soll auf die Grenze zu Nachbar B gebaut werden. Es soll Nachbar A als Sichtschutz dienen. Nachbar B verweigert nun die unterschritt, mit der Begründung, sein Grundstück würde Beschattet. Was passiert, wenn A die unterschritt nicht bekommt. Kann A das „Bauvorhaben“ trotzdem durchführen ohne Zustimmung der Nachbarn. Was evtl. noch zu sagen ist.....der Platz auf den das Carport gebaut werden soll liegt, angeblich außerhalb der Bebauungsgrenze.
Zuletzt geändert von zahnihaas am 09.09.2009, 11:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Je nach Bundesland sind weder Bauantrag noch ne Unterschrift für ne Garage oder einen Carport nötig. Selbst wenn regeln die Bauvorschriften und das NAchbarrecht ob man der Nachbarn zustimmen muss.
Muss der Nachbar in Ihrem Bundesland zustimmen, kann er auch ablehnen. Dann wird nicht gebaut. Am besten mal das Bauamt fragen.
K.
Muss der Nachbar in Ihrem Bundesland zustimmen, kann er auch ablehnen. Dann wird nicht gebaut. Am besten mal das Bauamt fragen.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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