Zu welcher Seite hin sind Holzsichtschutzelem. zu schrauben?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Grünfan
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Zu welcher Seite hin sind Holzsichtschutzelem. zu schrauben?

Beitrag von Grünfan » 18.05.2007, 17:12

Folgendes Problem besteht:
A stellt 8-10 Holzsichtschutzelemente entlang seines Nachbarn B, nach dem ein alter maroder Zaun entfernt wurde (dieser war von A´s Vorbesitzer aufgestellt). B wohnt da schon 13 Jahre länger als A. B hat sich gegenüber A immer freundlich und normal verhalten. Nun ist es wegen dem neuen Zaun zu Unstimmigkeiten gekommen. A wollte den Zaun wieder genau auf die Grenze stellen, aber die Pfosten diesmal einzementieren lassen. Das wollte B gar nicht, u.a. auch, weil A beim Rübertreten auf B´s Grundstück schon erheblichen Schaden an dem dortigen Bewuchs (z.B. Rhabarber) angerichtet hat. man einigte sich so, daß der Zaun komplett auf A´s Grundstück verläuft. Aber A wollte dann, daß B auf seinem Grundstück nichts mehr davor pflanzt, weil er doch jedes Jahr mal rüberkommen muß, um den Zaun zu streichen. Da meinte B, daß A den Zaun so anschrauben muß, daß die Winkel nur von A´s Seite zu erreichen sind, und er dann - wenn er die Seite zu B streichen will - die Elemente einzeln rausschrauben kann, ohne B´s Grundstück zu betreten (Anm.: so ähnlich stand es im November 2003 mal in einem ähnlichen Fall hier auf der Seite). A möchte aber die Schrauben zu B´s Seite anbringen, weil er die kleinen Metallteile nicht von seiner Terrasse aus sehen möchte.
Muß B es tatsächlich hinnehmen, daß die Schrauben zu ihm zeigen? Was würde es B bringen, wenn er z.B. auf seinem Grundstück ebenfalls einen gleichhohen Sichtschutzzaun anbringt? Dann kann A ja sehen, wie er zukünftig an seine Schrauben kommt.
Und wie oft müßte B eine Begehung von A im Rahmen des Hammerschlag- und Leiterrecht hinnehmen?
Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für eine Antwort und schönes Wochenende.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 18.05.2007, 17:31

Also B muss einen Zaun so anbringen das er von seiner Seite aus alle Arbeiten erledigen kann die notwendig sind. Jedoch muss er den Zaun kaum streichen oder besondes schön machen. Es wäre also in Interesse von A in reinzulassen. Sonst streicht er den Zaun auf A Seite einfach Rosa und Lilia gestreift.

Den Schaden den B angerichtet hat kann man von einem Gärtner wieder beheben lassen.

Was A auf seinem Grundstück macht geht B nichts an. A muss keine Abstände einhalten oder sonst wie Platz zum streichen lassen.

Klaus

Das Hammer und Leiterschlagrecht kann so oft in Anspruch genommen werden wie es nötig ist.

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