A hat ein versetzt gebautes Reihenhaus gekauft welches er nun streichen möchte.
Bautechnisch bedingt ist ein Teil der rechten Aussenmauer, welche optisch eindeutig dem Haus von A zuzuordnen ist, auf dem Grundstück vom Nachbarn B. Rückseitig befindet sich folglich ein Stück Aussenmauer vom Haus B auf dem Grundstück von A.
B verweigert nun A die Zustimmungen zum streichen. -
A hat sich erkundigt beim Ersteller der Wohnanlage der ihm mitteilte das seinerzeit, vor über dreißig jahren bereits gemäß den Kaufverträgen die wechselweise Duldung einer Grenzüberbauung ausdrücklich vereinbart wurde, jedoch keine Unterlagen mehr vorhanden sind.-
das kann A jedoch nicht beweisen und B behauptet gegenteiliges.
B hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage, der Polizei , einem Strafantrag und einer Einstweiliger Verfügung.
Die Gemeinde hält sich raus bei diesen Streitigkeiten und hat A inoffiziell geraten eine Entscheidung zu erzwingen in dem er streicht ohne gesehen zu werden......
Welche Möglichkeiten hat A ?
versetzt gebautes Reihenhaus streichen
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen
In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.
Als nun der Sohn des Hinterlegers.....
mehr Infos
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste