A hat ein versetzt gebautes Reihenhaus gekauft welches er nun streichen möchte.
Bautechnisch bedingt ist ein Teil der rechten Aussenmauer, welche optisch eindeutig dem Haus von A zuzuordnen ist, auf dem Grundstück vom Nachbarn B. Rückseitig befindet sich folglich ein Stück Aussenmauer vom Haus B auf dem Grundstück von A.
B verweigert nun A die Zustimmungen zum streichen. -
A hat sich erkundigt beim Ersteller der Wohnanlage der ihm mitteilte das seinerzeit, vor über dreißig jahren bereits gemäß den Kaufverträgen die wechselweise Duldung einer Grenzüberbauung ausdrücklich vereinbart wurde, jedoch keine Unterlagen mehr vorhanden sind.-
das kann A jedoch nicht beweisen und B behauptet gegenteiliges.
B hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage, der Polizei , einem Strafantrag und einer Einstweiliger Verfügung.
Die Gemeinde hält sich raus bei diesen Streitigkeiten und hat A inoffiziell geraten eine Entscheidung zu erzwingen in dem er streicht ohne gesehen zu werden......
Welche Möglichkeiten hat A ?
versetzt gebautes Reihenhaus streichen
Moderator: Klaus
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Selber klagen - ohne Anwalt
Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.
Selber vertreten kann.....
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