Leitungsrecht nach Grundstücksteilung
Moderator: Klaus
Leitungsrecht nach Grundstücksteilung
Hallo zusammen,
kurze Skizzierung der fiktiven Situation:
Grundstück B hat ein Leitungsrecht über Grundstück A. Grundstück B wird geteilt, das neu entstandene Grundstück C grenzt nicht mehr direkt an A, sondern wird über A und B angefahren. Zugunsten C ist ein Wegerecht bei B eingetragen, ein Leitungsrecht besteht dort hingegen nicht (da dürfte jemand geschlafen haben). Da C ja Bestandteil des (alten) Grundstücks B war, besteht das Leitungsrecht über A theoretisch weiter. Kann C von A verlangen, dort Leitungen legen zu lassen, wenn doch an der Grenze zu B „Schluss“ sein müsste oder kann A das Verlegen verbieten, da das Grundstück C nicht erreicht werden kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Emma
kurze Skizzierung der fiktiven Situation:
Grundstück B hat ein Leitungsrecht über Grundstück A. Grundstück B wird geteilt, das neu entstandene Grundstück C grenzt nicht mehr direkt an A, sondern wird über A und B angefahren. Zugunsten C ist ein Wegerecht bei B eingetragen, ein Leitungsrecht besteht dort hingegen nicht (da dürfte jemand geschlafen haben). Da C ja Bestandteil des (alten) Grundstücks B war, besteht das Leitungsrecht über A theoretisch weiter. Kann C von A verlangen, dort Leitungen legen zu lassen, wenn doch an der Grenze zu B „Schluss“ sein müsste oder kann A das Verlegen verbieten, da das Grundstück C nicht erreicht werden kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Emma
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Nachbar baut Fenster zu
In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....
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Re: Leitungsrecht nach Grundstücksteilung
Ein Leitungstrecht dient dazu von Haus zum Anschlußpunkt zu gelangen. Ob dies nun in einer direkten Linie oder eine Kurve oder ums Eck hängt von den örtlichen Begebenheiten ab. Da Grudndienstbarkeiten schonend auszuüben sind, der kürzeste unbelastenste Weg.
Wenn auf einem Grundstück ein Leitungsrecht liegt. dann spielt es keine Rolle in wieviele es geteilt wird. Auf allen lastet weiter das Leitungsrecht.
Aber man kann nun nicht überall eine Leitung langlegen weil man nun meint mehrere Rechte zu haben. Da eine Grunddienstbarkeit nicht erlischt nur weil geteilt wird, sollte man man das Grundbuch befragen wie dieses Recht verschwand. Vermutlich hat man es löschen lassen weil das neue Grundstück nun nicht mehr am Berechtigten liegt und daher nicht genutzt werden kann. Auch das geht nicht ohne Zustimmung des Berechtigten
Wenn auf einem Grundstück ein Leitungsrecht liegt. dann spielt es keine Rolle in wieviele es geteilt wird. Auf allen lastet weiter das Leitungsrecht.
Aber man kann nun nicht überall eine Leitung langlegen weil man nun meint mehrere Rechte zu haben. Da eine Grunddienstbarkeit nicht erlischt nur weil geteilt wird, sollte man man das Grundbuch befragen wie dieses Recht verschwand. Vermutlich hat man es löschen lassen weil das neue Grundstück nun nicht mehr am Berechtigten liegt und daher nicht genutzt werden kann. Auch das geht nicht ohne Zustimmung des Berechtigten
Was liegt das liegt.Kann C von A verlangen, dort Leitungen legen zu lassen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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