Ab wann ist ein Bau genehmigungspflichtig
Moderator: Klaus
Ab wann ist ein Bau genehmigungspflichtig
Hallo !
A hat einen Garten auf dem schon ein Haeuschen bzw. Ex-Huehnerstall steht es hat etwa die Masse 3,5 x 2,5 Meter und er will jetzt eine "Ueberdachung" oder eine Art Pavillion von etwa den selben Ausmassen nebendran setzen.
Muessen die beiden Verbunden sein um als "ein" bauwerk zu gelten ? es werden ja hierbei keine Abstaende eingehalten (das Grundstueck ist an der Stelle rund 4,5 Meter breit)
Als Carport kanns ja nicht gelten denn dann muesste er ja erst mal mit dem Auto dahinkommen (es sei denn er hat ein Flugauto oder faehrt durch sein badezimmer)
Ach ja das Bundesland ist Bayern
gruss g
A hat einen Garten auf dem schon ein Haeuschen bzw. Ex-Huehnerstall steht es hat etwa die Masse 3,5 x 2,5 Meter und er will jetzt eine "Ueberdachung" oder eine Art Pavillion von etwa den selben Ausmassen nebendran setzen.
Muessen die beiden Verbunden sein um als "ein" bauwerk zu gelten ? es werden ja hierbei keine Abstaende eingehalten (das Grundstueck ist an der Stelle rund 4,5 Meter breit)
Als Carport kanns ja nicht gelten denn dann muesste er ja erst mal mit dem Auto dahinkommen (es sei denn er hat ein Flugauto oder faehrt durch sein badezimmer)
Ach ja das Bundesland ist Bayern
gruss g
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Übertreiben wir es doch mal..
Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....
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Alles gilt als Bauwerk, Es gibt Bauwerke die genemigungsfrei sind. Carport, Hundehütte, Werkzeugschuppen. Ich kenn in BW 16qm als genemigungsfrei.
Meist ist nur ein Bauwerk der genemigunsgfreien Art erlaubt.
Aber Baurecht ist Sache des Bauamts, also dort anrufen und wenn die Bock haben machen die was.
Im Nachbarrecht interessiert nur der Abstand, hier kann der Nachbar selber vorgehen. Je nach Nachbarrecht des Bundeslandes.
Klaus
Meist ist nur ein Bauwerk der genemigunsgfreien Art erlaubt.
Aber Baurecht ist Sache des Bauamts, also dort anrufen und wenn die Bock haben machen die was.
Im Nachbarrecht interessiert nur der Abstand, hier kann der Nachbar selber vorgehen. Je nach Nachbarrecht des Bundeslandes.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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