Carport
Moderator: Klaus
Carport
Nachbar B baut Carport auf sein Grundstück vor ein paar Jahren.
Entfernung zu Grundstück von A 0,80m ohne Erlaubnis aber gedultet.
Jetzt macht Nachbar B die Wand des Carports zu Nachbar A mit Brettern zu, so das Nachbar A wenn er aus dem Fenster schaut eine schöne "Bretterwand" sieht. Was kann Nachbar A machen.
Entfernung zu Grundstück von A 0,80m ohne Erlaubnis aber gedultet.
Jetzt macht Nachbar B die Wand des Carports zu Nachbar A mit Brettern zu, so das Nachbar A wenn er aus dem Fenster schaut eine schöne "Bretterwand" sieht. Was kann Nachbar A machen.
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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- Registriert: 31.07.2007, 10:16
Carport an Grenze bzw. Bretterwand
Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher. In vielen Kommunen / Ländern gibt es - dafür dass das Genehmigungsverfahren relativ einfach gehalten ist - genaue Vorschriften über die Ausgestaltung des Carports. (beispielsweise kann es sein, dass man die Wände nicht einfach so mit Brettern verkleiden verkleiden darf).
C.
C.
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