Wärmedämmung
Moderator: Klaus
Wärmedämmung
a möchte bei b eine Wärmedämmung an ihre Hauswand abbringen.
b möchte 3 cm auf die hauswand bei a anbringen
a ist je zur hälfe einverstanden. zwei hausbesitzer gemeint.
a hat sich bei einem verein einen brief schreiben lassen, dass a nicht mehr einverstanden ist dass b auf ihrerer hauswand wärmedämmung anbringt.
a hat bedenken dass mehr als 3 cm wärmedämmung angebracht wird.
a hat bedenken dass a seine regenrinne beschädigt wird
wer hat rat oder kennt es aus eigener erfahrung
b möchte 3 cm auf die hauswand bei a anbringen
a ist je zur hälfe einverstanden. zwei hausbesitzer gemeint.
a hat sich bei einem verein einen brief schreiben lassen, dass a nicht mehr einverstanden ist dass b auf ihrerer hauswand wärmedämmung anbringt.
a hat bedenken dass mehr als 3 cm wärmedämmung angebracht wird.
a hat bedenken dass a seine regenrinne beschädigt wird
wer hat rat oder kennt es aus eigener erfahrung
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3 cm sind keine Wärmedämmung sondern raus geschmissenes Geld. Udn Wenn A auf seinem Haus nichts will dann darf er das selber entscheiden.
Also auch wenn für viele A und B sehr schwer ist - so verwirrend versteht das keiner. Wäre schon wichtig zu wissen wer A und B sind. Hausbesitzer, Vereinsmitglieder, Mieter...... Warum will a bei b....
Klaus
Also auch wenn für viele A und B sehr schwer ist - so verwirrend versteht das keiner. Wäre schon wichtig zu wissen wer A und B sind. Hausbesitzer, Vereinsmitglieder, Mieter...... Warum will a bei b....
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wärmedämmung
a- hauseigentümmer - der keine Wärmedämmung will
b- hauseigentümer - Nachbar
a zwei hauseigentümer die je zur Hälfte das Haus gehört
b- möchte bei uns eine 3 cm dicke Wäremdämmung anbringen
a - einen Besitzer hat zugestimmt das b -Hauseigentümer Nachbar 3 cm Wärmedämmung anbringen darf
a zweite Hauseigentümer war nicht miteinverstanden, weil b die Regenrinne beschädigen kann und die 3 cm dicke Wärmedämmung auf eine andere dicke der Wärmedämmung erhöhen kann
a- zweite hauseigentümer hat dann im nachhinein doch zugestimmt
dass 3 cm dicke Wärmedämmung rankommt
ich habe erfahren, weil a und b je einen Zeugen hatte, bei dem Gespräch. Hat a keine Chance.Verständlicher
b- hauseigentümer - Nachbar
a zwei hauseigentümer die je zur Hälfte das Haus gehört
b- möchte bei uns eine 3 cm dicke Wäremdämmung anbringen
a - einen Besitzer hat zugestimmt das b -Hauseigentümer Nachbar 3 cm Wärmedämmung anbringen darf
a zweite Hauseigentümer war nicht miteinverstanden, weil b die Regenrinne beschädigen kann und die 3 cm dicke Wärmedämmung auf eine andere dicke der Wärmedämmung erhöhen kann
a- zweite hauseigentümer hat dann im nachhinein doch zugestimmt
dass 3 cm dicke Wärmedämmung rankommt
ich habe erfahren, weil a und b je einen Zeugen hatte, bei dem Gespräch. Hat a keine Chance.Verständlicher
Nicht wirklich. Wie viel Häuser sind das denn. Wo soll denn die Dämmung angebracht werden. Ich das eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Warum muss der eine Hausbesitzer denn die anderen Fragen was er an seinem Haus macht. Warum will A eine Dämmung an einem Fremden Haus anbringen.b- möchte bei uns eine 3 cm dicke Wäremdämmung anbringen
So wie ich das lesen sind es mind. 3 Personen, dann reichen die Buchstaben A + B ja kaum aus.
Lies doch mal selber.
Egal: Ich brauch die Zustimmung der Eigentümer wenn ich auf fremden Grund was machen kann.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
a Hausbesitzer zwei Zeugen
b hausbesitzer nachbarin männliches familienmitglied war zeuge des gespräches
es sind ein unbebautes dann b Hausbesitzer Nachbarin und dann a Hausbesitzer
was ist das wohnungseigentümergemeinschaft?
ist das schriftlich oder mündlich die einverständnisnahme von uns wichtig
nur mündlich
b hat auch gemeint dass wir schriftlich alles machen beschädigung der Regenrinne und was gemacht wird.
ich habe einen verein eingeschalten, Brief geht an Nachbarin
b hausbesitzer nachbarin männliches familienmitglied war zeuge des gespräches
es sind ein unbebautes dann b Hausbesitzer Nachbarin und dann a Hausbesitzer
was ist das wohnungseigentümergemeinschaft?
ist das schriftlich oder mündlich die einverständnisnahme von uns wichtig
nur mündlich
b hat auch gemeint dass wir schriftlich alles machen beschädigung der Regenrinne und was gemacht wird.
ich habe einen verein eingeschalten, Brief geht an Nachbarin
Wärmedämmung
was sollte in dem schreiben drinnen stehen wenn die Nachbarin einverstanden ist dass man alles aufschreibt was gemacht werdensoll
wärmedämmung
ich fange von vorne an.
erste gespräch:
nachbarin möchte 10-20 cm Wärmedämmung auf unsere Seite der Hauswand auf Haustürseite anbringen. dort befindet sich eine Regenrinne, ein Fenster.
wir haben bedenken, dass sie unsere regenrinne beschädigt.
nachbarin war mit einverstanden, dass sie in einem schreiben, bei beschädigung der Regenrinne dafür aufkommt und dass in dem schreiben drinnen stehen soll was gemacht werden soll und was nicht. Der Inhalt wie die Stärke des Dämmmaterials ist, was danach noch auf das Dämmmaterial draufkommt.
bei dem zweiten gespräch war ich nicht einverstanden dass die nachbarin mit 3 cm Wärmedämmung an unsere Haushälfte anbringt; mein Bruder war einverstanden. zum schluss war ich auch einverstanden.
ich war aus diesem grund nicht einverstanden, das die regenrinne beschädigt wird und das sie die Wärmedämmung von 3 cm, wie mündlich von ihr vorgeschlagen, einfach ohne schriftliches oder auch nochmaliges nachfragen bei uns also nach rücksprache auf 10-20 cm Wärmedämmung auf unsere Wand einfach drauf macht.
ich habe mich entschieden das ich mir rat hole. dort habe ich ein schreiben verfassen lassen, dass sie sich es nochmals überlegen soll an unsere Hauswand eine Wärmedämmung anzubringen.
ich bin mir sicher dass die nachbarin dies nicht gefallen lässt und vielleich gerichtlich vorgeht.
erste gespräch:
nachbarin möchte 10-20 cm Wärmedämmung auf unsere Seite der Hauswand auf Haustürseite anbringen. dort befindet sich eine Regenrinne, ein Fenster.
wir haben bedenken, dass sie unsere regenrinne beschädigt.
nachbarin war mit einverstanden, dass sie in einem schreiben, bei beschädigung der Regenrinne dafür aufkommt und dass in dem schreiben drinnen stehen soll was gemacht werden soll und was nicht. Der Inhalt wie die Stärke des Dämmmaterials ist, was danach noch auf das Dämmmaterial draufkommt.
bei dem zweiten gespräch war ich nicht einverstanden dass die nachbarin mit 3 cm Wärmedämmung an unsere Haushälfte anbringt; mein Bruder war einverstanden. zum schluss war ich auch einverstanden.
ich war aus diesem grund nicht einverstanden, das die regenrinne beschädigt wird und das sie die Wärmedämmung von 3 cm, wie mündlich von ihr vorgeschlagen, einfach ohne schriftliches oder auch nochmaliges nachfragen bei uns also nach rücksprache auf 10-20 cm Wärmedämmung auf unsere Wand einfach drauf macht.
ich habe mich entschieden das ich mir rat hole. dort habe ich ein schreiben verfassen lassen, dass sie sich es nochmals überlegen soll an unsere Hauswand eine Wärmedämmung anzubringen.
ich bin mir sicher dass die nachbarin dies nicht gefallen lässt und vielleich gerichtlich vorgeht.
Ich vermute das ihr beide Mieter in einem 48 stöckigen Hochhaus seit, das Haus quer zur Sonne ausgerichtet ist und dein Bruder der Papst ist.nachbarin möchte 10-20 cm Wärmedämmung auf unsere Seite der Hauswand auf Haustürseite anbringen. dort befindet sich eine Regenrinne, ein Fenster.
Oder
AUCH WENN DU ALLES WIEDER und WIEDER SCHREIBST fehlen die Infos wessen Haus das ist, was für Nachbar, wessen Wand....usw
Lass doch mal jemanden lesen
Klaus
P.S. Die Regeln gelten trotzdem, sonst wie einfach gelöscht
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
ich verfolge den thread jetzt die ganze zeit und habe auch angestrengt drueber nachgedacht wer jetzt eigentlich was will, aber ich muss mich klaus anschliessen => ich hab keinen blassen dunst....
wichtig ist wer will was , was gehoert wem bis wohin..
mein nachbar z.b. kann daemmen bis der arzt kommt..... der geht er an den kosten fuers daemmmaterial pleite als das er meine regenrinne besdchaedigt
gruss goerdi
wichtig ist wer will was , was gehoert wem bis wohin..
mein nachbar z.b. kann daemmen bis der arzt kommt..... der geht er an den kosten fuers daemmmaterial pleite als das er meine regenrinne besdchaedigt
gruss goerdi
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