Abriß einer Fachwerkdoppelhaushälfte
Moderator: Klaus
Abriß einer Fachwerkdoppelhaushälfte
Hallo zusammen,
A und B besitzen jeweils eine Fachwerkdoppelhaushälfte in einem Dorf (Hofschaft) in NRW. Dieses Fachwerkdoppelhaus ist ca. 150 jahre alt, steht aber nicht unter Denkmalschutz, aber in einem Trinkwasserschutzgebiet. Es wird getrennt durch eine gemeinsame Lehmfachwerkwand. Hinter der hinterseitigen Fassadenwand von B beginnt schon nach ca. 0,80 m das Nachbargrundstück. Das Haus ist aus einer gemeinsamen Fachwerkkonstrucktion mit durchlaufenden Balken gebaut. Es sind schon einmal bei normalen Renovierungsarbeiten im Hause einzelne Gefache herausgefallen durch Hammerschläge auf Balken herausgefallen.
Nun hat B seine Haushälfte verkauft und der neue Besitzer möchte seine Hälfte abreißen und neu bauen.
Für A stellt sich nun die Frage, 1. Was muß er unternehmen um seine Hälfte zu schützen ?
2. was muß der neue Besitzer von B machen um die Haushälfte von A zu schützen ?
3. Es müssen doch sicher statische Gutachten erstellt werden, ob die Hälfte von A alleine stehen kann und darf A Einsicht in diese Gutachten verlangen ?
4. Darf B trotz der geringen grenzabstände zu den Nachbarn neu bauen ß
5. Was kann A machen um sich vor "geringeren" Schäden zu schützen z. B. Wandrisse usw.
Vielen Dank für die eventuellen Antworten
uli.st48
A und B besitzen jeweils eine Fachwerkdoppelhaushälfte in einem Dorf (Hofschaft) in NRW. Dieses Fachwerkdoppelhaus ist ca. 150 jahre alt, steht aber nicht unter Denkmalschutz, aber in einem Trinkwasserschutzgebiet. Es wird getrennt durch eine gemeinsame Lehmfachwerkwand. Hinter der hinterseitigen Fassadenwand von B beginnt schon nach ca. 0,80 m das Nachbargrundstück. Das Haus ist aus einer gemeinsamen Fachwerkkonstrucktion mit durchlaufenden Balken gebaut. Es sind schon einmal bei normalen Renovierungsarbeiten im Hause einzelne Gefache herausgefallen durch Hammerschläge auf Balken herausgefallen.
Nun hat B seine Haushälfte verkauft und der neue Besitzer möchte seine Hälfte abreißen und neu bauen.
Für A stellt sich nun die Frage, 1. Was muß er unternehmen um seine Hälfte zu schützen ?
2. was muß der neue Besitzer von B machen um die Haushälfte von A zu schützen ?
3. Es müssen doch sicher statische Gutachten erstellt werden, ob die Hälfte von A alleine stehen kann und darf A Einsicht in diese Gutachten verlangen ?
4. Darf B trotz der geringen grenzabstände zu den Nachbarn neu bauen ß
5. Was kann A machen um sich vor "geringeren" Schäden zu schützen z. B. Wandrisse usw.
Vielen Dank für die eventuellen Antworten
uli.st48
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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.
In einer Großstadt im Sü.....
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Re: Abriß einer Fachwerkdoppelhaushälfte
A sollte Beweise sicher, an Rissen Putzmarken setzen und beten.
Alles andere ist Sache von B, es ist sein Problem wie er sein Haus abreißt und daran dann ein neues setzt. Gemeinsame Bauwerke muss er stehen lassen oder anderswie absichern.
Sobald ein Bauplan vorliegt sollte man den einsehen (Bauamt) und mit einem "EIGENEN" Fachmann besprechen.
Evtl. hat man Glück und das Haus stürzt ein. dann gibts ein neues
Klaus
Alles andere ist Sache von B, es ist sein Problem wie er sein Haus abreißt und daran dann ein neues setzt. Gemeinsame Bauwerke muss er stehen lassen oder anderswie absichern.
Sobald ein Bauplan vorliegt sollte man den einsehen (Bauamt) und mit einem "EIGENEN" Fachmann besprechen.
Evtl. hat man Glück und das Haus stürzt ein. dann gibts ein neues
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Abriß einer Fachwerkdoppelhaushälfte
Hallo Klaus,
erst einmal vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Aber darf B auch bei einem Neubau unabhängig von Grundstücksgrenzen bauen ?
erst einmal vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Aber darf B auch bei einem Neubau unabhängig von Grundstücksgrenzen bauen ?
Re: Abriß einer Fachwerkdoppelhaushälfte
Vermutlich ist das genauso im Bebauungsplan vermerkt. Was will A - seine DDH wäre sonst ja ungeschützt.
Aber das ist Sache des Bauamts!!
Klaus
Aber das ist Sache des Bauamts!!
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Abriß einer Fachwerkdoppelhaushälfte
A bezieht sich auf die grundstücksgrenze nach C . Die beginnt 80 cm hinter der Haushälfte von B
Re: Abriß einer Fachwerkdoppelhaushälfte
Es gibt Regelungen im Bebauungsplan, im Baurecht und im Nachbarrecht. Üblicherweise kann man nicht ohne Nachbarzustimmung und einer Baulast 80 cm an die Grenze bauen.
Aber das wäre Sache von C und dem Bauamt - nicht von A.
Klaus
Aber das wäre Sache von C und dem Bauamt - nicht von A.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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