aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung
Moderator: Klaus
aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung
Hallo !
G hat den Architekt A damit beauftragt beim LRA in Erfahrung zu bringen wie sein Garagendach aussehen kann bzw. ob seine Vorstellungen zu verwirklichen sind.
Klar ist eigentlich das die Vorstellung von G gegen keine Bauvorschift verstoesst (Wandhoehe usw) ausser das evtl. die Gemeinde das Vorhaben von der vorgeschriebenen Firstrichtung befreien muss (ist noch nicht genau bekannt da der Bebauungsplan das nicht hergibt bzw. nichts darueber drinsteht)
Der Vorschlag würde nicht genehmigt werden, weil nicht den gestalterischen Vorstellungen des MAs auf dem LRA entspricht (G war da auch schon mal persönlich vorstellig, aber damals wurden andere Gründe vorgeschoben Wandhöhe/Firsthöhe usw anscheindend dachte der MA des LRA das G keine Ahnung hat)
Welche Möglichkeiten hat G denn seinen Vorschlag zu verwirklichen ? Es ist jetzt nichts ungewöhnliches an dem Vorschlag ausser das die Firstrichtung zum Haus um 90 Grad gedreht ist... ansonsten isses ein stinknormales Satteldach ohne Erker Gauben oder sonstigen quatsch.
gruss goerdi
G hat den Architekt A damit beauftragt beim LRA in Erfahrung zu bringen wie sein Garagendach aussehen kann bzw. ob seine Vorstellungen zu verwirklichen sind.
Klar ist eigentlich das die Vorstellung von G gegen keine Bauvorschift verstoesst (Wandhoehe usw) ausser das evtl. die Gemeinde das Vorhaben von der vorgeschriebenen Firstrichtung befreien muss (ist noch nicht genau bekannt da der Bebauungsplan das nicht hergibt bzw. nichts darueber drinsteht)
Der Vorschlag würde nicht genehmigt werden, weil nicht den gestalterischen Vorstellungen des MAs auf dem LRA entspricht (G war da auch schon mal persönlich vorstellig, aber damals wurden andere Gründe vorgeschoben Wandhöhe/Firsthöhe usw anscheindend dachte der MA des LRA das G keine Ahnung hat)
Welche Möglichkeiten hat G denn seinen Vorschlag zu verwirklichen ? Es ist jetzt nichts ungewöhnliches an dem Vorschlag ausser das die Firstrichtung zum Haus um 90 Grad gedreht ist... ansonsten isses ein stinknormales Satteldach ohne Erker Gauben oder sonstigen quatsch.
gruss goerdi
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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber
Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....
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Re: aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung
Es bleibt der Rechtsweg. Erst Widerspruch, dann Klage.
Also Antrag stellen und Bescheid abwarten, dann gegen die Ablehnung vorgehen.
Klaus
Wer statt eines "Antrags" die Sekretärin des Pförtners fragt und eh schon alle in Amt ständig nervt. Bekommt Auskünfte wie Lottozahlen, immer andere.Der Vorschlag würde nicht genehmigt werden,
Also Antrag stellen und Bescheid abwarten, dann gegen die Ablehnung vorgehen.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung
Es war nicht G sondern der Architekt.. und er war auch nicht beim Pförtner sonderm beim zuständigen Sachbearbeiter
gruss goerdi
gruss goerdi
Re: aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung
Es war aber "Geschwätz" und kein Bescheid. Denn vor "Geschwätz" macht sich der Sachbearbeiter nicht schlau, sondern stellt die Federn auf um ein Rad zu schlagen, damit er es dem studierten Architekten mal so richtig zeigen kann.
Aber egal: Klarheit erhält man nach der rechtlichen *Überprüfung" durch ein ordentliches Gericht nach 2-3 Instanzen (und horrenden Kosten)
Billig bekommt man es wenn man nicht aus der Reihe tanzt und das macht was einem der Sachbearbeiter anschafft
Klaus
Aber egal: Klarheit erhält man nach der rechtlichen *Überprüfung" durch ein ordentliches Gericht nach 2-3 Instanzen (und horrenden Kosten)
Billig bekommt man es wenn man nicht aus der Reihe tanzt und das macht was einem der Sachbearbeiter anschafft
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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