Randsteine über die Grenze hinaus gesetzt
Moderator: Klaus
Randsteine über die Grenze hinaus gesetzt
Guten Tag und schön das es euch gibt ;o)
Ort: NRW
Zum Fall:
A kauft ein Haus und misst 6 Monate nach Einzug mal das Grundstück auf.
Vor dem Haus A eine Garagenzufahrt. Nachbar B hat seine danebenliegende Garagenzufahrt irgendwann mit Randsteinen abgesetzt. Nach genauem Nachmessen hat A allerdings festgestellt, dass die Randsteine zur Hälfte, also 3cm etwa auf seinem Grundstück stehen.
Kann A B auffordern, die Randsteine so zu setzen, dass sie die Grenze nicht überschreiten? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
Ort: NRW
Zum Fall:
A kauft ein Haus und misst 6 Monate nach Einzug mal das Grundstück auf.
Vor dem Haus A eine Garagenzufahrt. Nachbar B hat seine danebenliegende Garagenzufahrt irgendwann mit Randsteinen abgesetzt. Nach genauem Nachmessen hat A allerdings festgestellt, dass die Randsteine zur Hälfte, also 3cm etwa auf seinem Grundstück stehen.
Kann A B auffordern, die Randsteine so zu setzen, dass sie die Grenze nicht überschreiten? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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