Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....
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Sie berief sich dabei unter anderem auf eine im Mietvertrag enthaltene Gartenordnung, nach der das Aufstellen von Sommerlauben, Pfählen und ähnlichen Aufbauten nicht gestattet sei. Als die Mieter nicht auf ihr Zelt verzichten wollten, traf man sich vor Gericht.
Von einem Smart Home spricht man wenn sämtliche im Haus verwendeten Leuchten, Taster und Geräte untereinander vernetzt sind. Wenn die Geräte Daten speichern und eine eigene Logik anzeigen können. Geräte sind teilweise auch getaggt, was bedeutet, dass zu den Geräten i.....
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Dieses entschied zugunsten der Mieter (Urt. v. 30.8.2007; Az.: 311 S 40/07). Die Vermieterin habe keinen Anspruch auf die Entfernung des Zeltes, so die Richter. Das Aufstellen einer derartigen Terrassenüberdachung gehöre zum normalen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Die Nutzung von Garten und Terrasse umfasse regelmäßig auch das Aufstellen von Gartenmöbeln und ähnlichen Gegenständen. Das Zelt, so die Richter weiter, sei auch nicht mit den durch den Mietvertrag verbotenen Aufbauten (Lauben etc.) zu vergleichen, da es nicht dauerhaft in Boden oder Mauerwerk verankert sei. Auch die Tatsache, dass das Pavillonzelt teilweise über die Sichtschutzwand zum Nachbargrundstück hinausrage, rechtfertige keine andere Betrachtung. Denn den Nachbarn entstünden dadurch keinerlei Beeinträchtigungen, sondern die Situation sei eher mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirmes vergleichbar, das ebenfalls einem normalen Mietgebrauch entspreche.