Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz 11A 12542/96 aus 1977

Eigentum verpflichtet

Der Besitzer der Aiger Nordwand würde bei diesem Urteil die Augen verdrehen.

Ein Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Sicherungsmaßnahmen gegen Steinschlag zu bezahlen. Der arme Mensch besaß ein Grundstück oberhalb einer Felswand. Unterhalb befanden sich einige Wohnhäuser. Der Eigentümer des oben gelegenen Felsgeländes wurde nun dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung der Felsen zu betreiben (Kosten fast 200 000 DM). Die klagende Stadt wollte die Sicherung, da die untenliegenden Gebäude in Gefahr waren. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gab der Stadt nun recht. Der Grundstücksinhaber ist verpflichtet, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Es komme dabei nicht darauf an, ob der Eigentümer des Felsgeländes den gefährlichen Zustand verschuldet oder verursacht hat. Der Schutz des Eigentums räumt nicht nur Rechte ein, sondern legt dem Eigentümer auch Pflichten auf. So in diesem Fall. Der Eigentümer ist verpflichtet die Gefahr des Stures der Felsen zu beseitigen, die von seinem Grundstück ausgeht.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz 11A 12542/96 aus 1977

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