Nachbarstreit um Baumwurzeln

Wird ein Hauseigent�mer durch Wurzeleinwuchs vom Nachbargrundst�ck gesch�digt, so kann er die Kosten f�r die Beseitigung der Wurzeln von seinem Nachbarn erstattet verlangen. Weitere Folgesch�den bekommt er aber nicht ohne weiteres ersetzt, wie ein Urteil




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Danke, lieber Nachbar

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3 Birken und der BGH Rechtsanwalt Jens Philipp Stark … nach dem Nachbarrecht Baden-Württemberg eingehalten hat, ist der jeweilige Eigentümer für alle von den Birken ausgehenden „Belästigungen“ wie Blätter, Pollen etc. überhaupt nicht verantwortlich. Bislang …“

Laut Meldung des Anwalt-Suchservice hatte ein Hauseigent�mer nach starken Regenf�llen einen Wassereintritt in seinen Keller festgestellt. Dieser beruhte auf einer Verstopfung des Regenkanalabflussrohres durch Wurzeleinwuchs von einer L�rche auf dem Nachbargrundst�ck.

Der 20 Meter hohe Baum war Jahrzehnte zuvor von einem früheren Grundstückseigentümer in nur einem Meter Abstand von der Grundstücksgrenze angepflanzt worden. Infolge des Wassereintritts mussten nicht nur die Kellerräume ausgeräumt und trockengelegt, die Regenkanalrohre freigelegt und eingedrungene Wurzeln entfernt werden. Es wurden außerdem Gartenzäune, Grenzbepflanzung, Rasen und Teile der Pflasterung erneuert. Dadurch entstanden dem Eigentümer nach eigenen Angaben Kosten von über 20.000 Euro. Diese Summe wollte er von seinen Nachbarn einklagen, jedoch ohne Erfolg (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2007 - I-22 U 6/07). Den Eigentümern der Lärche sei kein schuldhaftes Verhalten, insbesondere keine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht, anzulasten, die zum Schadensersatz verpflichten könnte, so die Richter. Es sei nicht nur zu berücksichtigen, dass die Lärche nicht von ihnen, sondern vom Voreigentümer des Grundstücks gepflanzt worden sei; die jetzigen Eigentümer hätten die drohende Beschädigung des Regenrohres auch nicht vorhersehen können. Ein Wurzeleinwuchs sei nur bei Vorschädigung von Rohren möglich. Wurzeln könnten nicht aktiv in Leitungen eindringen, sondern nur durch bereits vorhandene Risse eintreten. Ein rein vorsorgliches Fällen des Baumes/ Kappen der Wurzeln, so das Gericht, wäre den Eigentümern indes nicht zumutbar gewesen. Allerdings, so die Richter, habe der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung des reinen Wurzeleinwuchses gehabt. Hierfür komme es nicht auf ein Verschulden der Baumeigentümer an, sondern nur darauf, dass von deren Grundstück eine Störung des nachbarlichen Eigentums ausgehe, was hier der Fall gewesen sei. Nachdem der durch die Wurzeln beeinträchtigte Nachbar diese inzwischen selbst beseitigt habe, könne er von den Eigentümern der Lärche die dafür aufgewendeten Kosten erstattet verlangen. Dies seien aber nur rund 260 Euro, die für Ursachenfindung des Wassereintritts, Wurzelentfernung und Rohrerneuerung angefallen seien. Für Maßnahmen, die nicht nur der Beseitigung der primären Störung dienten, sondern der Beseitigung der weiteren Folgen, z.B. Feuchtigkeitsschäden


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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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