Wir nutzen Ihre Daten ausschliesslich, um die technisch notwendige Funktionsfaehigkeit zu gewaehrleisten. Die Verarbeitung findet nur auf unseren eigenen Systemen statt. Auf einigen Seiten koennen daher Inhalte nicht angezeigt werden. Sie koennen den Zugriff auf die Inhalte ggf. individuell freischalten. Mehr dazu in Nr. 4 unserer Datenschutzerklaerung.
Dazu verarbeiten wir Daten auf unseren eigenen Systemen. Darueber hinaus integrieren wir von externen Anbietern Inhalte wie Videos oder Karten und tauschen mit einigen Anbietern Daten zur Webanalyse aus. Mehr zu Anbietern und Funktionsweise in unserer Datenschutzerklaerung.
Mieter eines Reihenhauses sind dazu berechtigt, im Sommer auf ihrer Terrasse ein Pavillonzelt aufzubauen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Lärm und sonstige von einem Jugendgästehaus ausgehende Beeinträchtigungen müssen die Nachbarn bis zu einem gewissen Grad hinnehmen. Derartige gemeinnützige Einrichtungen dienten dem Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgeb
Wird ein Hauseigentümer durch Wurzeleinwuchs vom Nachbargrundstück geschädigt, so kann er die Kosten für die Beseitigung der Wurzeln von seinem Nachbarn erstattet verlangen. Weitere Folgeschäden bekommt er aber nicht ohne weiteres ersetzt, wie ein Urteil
Pressemitteilung der Polizei Tempelhof-Schöneberg
Einen Nachbarschaftsstreit der Kategorie "schlimmer geht´s nimmer" zeigte jetzt ein 79-jähriger Rentner aus Stolberg bei der dortigen Polizei an.
Nachbarn mit Schusswaffe bedroht - Nach einer Hundeattacke entwickelte sich am Montagabend ein Streit unter benachbarten Familien, der in einen Polizeieinsatz mündete.