Luftwärmepumpen müssen nach dem Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gar keinen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. So hat das Verwaltungsgericht Mainz nun entschieden.
Rentner außer Rand und Band wegen Lärm am Ziegenstall. Die Ziegen wird der Lärm wohl kaum gestört haben aber mit dem 64 Jährigen ging es durch. Er fühlte sich gestört das der 30jährige Nachbars Sohn mit seinem Moped am Ziegenstall vorbei fuhr.
Die Bau des Hauses auf die unmittelbare Grundstücksgrenze birgt das Risiko eines Grenzbaus des Nachbarn. Denn eigentlich muss man beim Bau auf dem eigenen Grundstück freie Flächen vorhalten um Fenster und Türen auch weiterhin nutzen zu können.
Man glaubt das man Kosten rund um das Haus von der Steuer absetzen kann. Das Finanzgericht Neustadt war anderen Meinung und urteilte am 07-05-2020 das die Kosten eines Rechtsteit nicht absetzbar sein.
Der Gehweg vor dem Haus gehört wie der Straßenrand der Gemeinde. Lediglich eine Kehr und Reinigungspflicht haben die Anlieger zu leisten. Und wenn es um die Erneuerung geht langt die Gemeinde in manchen Bundesländern zu und belastet Anlieger gerne mal
Eine von einem Nachbarn bzw. dessen Grundstück ausgehende Störung ist auch vom Eigentümer des streit gegenständlichen Grundstücks zu beseitigen.
Wie immer ist es die Nachbarhecke die alljährlich über den Zaun schaut und gerade dort in erheblichen Maße Blätter und sogar Baumstamm große Äste abwirft. Je kleiner die Hecke desto höher die Gefahr. Also muss sie weg, am besten ganz.